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Wichtige Informationen zur Pflegefinanzierung

Unser Pflegedienst berät Sie in allen Fragen.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und überkommt eine Familie oft plötzlich.

Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig, rücken schnell zwei Fragen in den Vordergrund:

Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?

Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Liegt ein Pflegegrad 2 vor, zahlt die Pflegekasse 770 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro gezahlt. Reichen diese Zuschüsse nicht aus, um die Pflegekosten zu begleichen, ist der restliche Betrag von dem Pflegebedürftigen beziehungsweise seinen Angehörigen zu zahlen.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?

Zwar beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen, einen Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige jedoch selbst. Kann der Pflegebedürftige die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, sind unter Umständen seine Angehörigen zahlungspflichtig.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Das Thema Kosten beschäftigt Pflegebedürftige und ihre Angehörige sehr, da diese in vielen Fällen einige tausend Euro betragen. Unser Pflegedienst informiert Sie ausführlich zu dem Thema Pflegefinanzierung.

Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht per Kontaktformular. Unser Team ist jederzeit auf dem aktuellen Kenntnisstand und kann Sie daher optimal beraten.

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